Das sollten Sie wissen
  • Die DTO veranstaltet Fahrten mit historischen Zügen. Entsprechend dem zum Einsatz kommenden historischen Eisenbahnmaterial müssen die Kunden auf den Reisen mit gewissen Unannehmlichkeiten rechnen (z.B. Rauchentwicklung durch die eingesetzte Lokomotive, Zugluft durch geöffnete Schiebefenster). Wir bitten hier um das Verständnis der Kunden.

  • Fahrtunterlagen/Fahrscheine gelten nur für die Reise, für die sie ausgegeben werden. Sie gelten nicht zur Benutzung von Regelzügen.

  • Die Platzreservierung ist im Fahrpreis enthalten.

  • Auch im Nostalgieverkehr können Kinder bei DTO besonders preisgünstig reisen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zahlen in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern in der 2. Klasse 50% des Erwachsenenfahrpreises (ggf. höherer Preis bei Zusatzleistungen). Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden, haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei Bezahlung für 2 Erwachsene und 1 Kind darf ein weiteres Kind (6-14 Jahre) kostenfrei mitreisen. Für die Mitfahrt in der 1. Klasse gilt die oben genannte Familienermäßigung grundsätzlich nicht, deren Nutzung ist nur gegen Zahlung des jeweiligen Fahrpreises (Aufpreis für alle Kinder) möglich. Für Gruppen gibt es Freiplätze: einen für 16-32 Personen, zwei ab 33 Personen. Dies gilt nur im Vorverkauf, nicht jedoch beim Kauf von Fahrscheinen im Zug. Weitere Ermäßigungen werden ggf. bei der jeweiligen Fahrtbeschreibung genannt. Für größere Gruppen (z. B. Geburtstags- oder Jubiläumsfeiern) unterbreiten wir gerne ein besonderes Angebot. Für Inhaber der BahnCard und aus sozialen Gründen können wir leider keine weitere Ermäßigung gewähren.

  • In allen gedruckten Medien und auch im Internet finden sie nur Circafahrzeiten, Der Versand der Fahrkarten mit den endgültigen Fahrzeiten wird ca. 1 Woche vor der Fahrt erfolgen, nach Bekanntgabe des Fahrplans durch die DB AG. Auf deren Vorgaben ist die DTO zwingend angewiesen. Entsprechend können dann auch erst die Ein- und Ausstiege verbindlich festgelegt werden.

  • Gepäckbeförderung

    a) Handgepäck darf der Kunde unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen. Insoweit handelt es sich um eine Zusatzleistung ohne Aufpreis.

    b) Zur Unterbringung des Handgepäcks steht nur der Raum über bzw. unter dem Sitzplatz des Kunden zur Verfügung.

    c) Die maximale Größe eines Handgepäckstücks beträgt 55 x 40 x 20 cm (vergleichbar Handgepäck im Flugzeug), dessen Gewicht darf nicht schwerer als 8 kg sein.

    d) Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, können wir von der Beförderung ausschließen, da der Stauraum im Personenwagen begrenzt ist und kein Frachtraum zur Verfügung steht.

    e) Gefährliche, verderbliche, entzündbare oder explosive Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände (Sportgeräte, Rollstühle, etc.) sowie Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns befördert. Für Schäden, die durch vom Reisenden mitgeführte Sachen verursacht werden, haftet der Reisende, wenn die Schäden auf Umstände beruhen, die von ihm zu vertreten sind.

  • Grundsätzlich werden alle Reisen in Nichtraucherabteilen in den Personenwagen für jede Wagenklasse durchgeführt. Nur mit Zustimmung aller Kunden darf in dem einzelnen abgeschlossenem Abteil eines Personenwagens oder in einem Großraumwagen geraucht werden. In dem Speisewagen ist das Rauchen nicht gestattet. In dem Partywagen ist das Rauchen gestattet.

  • Bei allen unseren Reisen reicht die DTO im Speisewagen kalte und warme Getränke sowie Snacks und warmes Essen zu moderaten Preisen.